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   BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54   

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https://dejure.org/1956,175
BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54 (https://dejure.org/1956,175)
BVerwG, Entscheidung vom 29.02.1956 - V C 169.54 (https://dejure.org/1956,175)
BVerwG, Entscheidung vom 29. Februar 1956 - V C 169.54 (https://dejure.org/1956,175)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf eine Benutzungsgenehmigung für Wohnraum - Auslegung der Formulierung "aus gewichtigen Gründen der Wohnraumbewirtschaftung" - Umfang der verwaltungsgerichtlichen Nachprüfung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    WBewG §§ 14, 17

Papierfundstellen

  • BVerwGE 3, 186
  • NJW 1956, 1291
  • MDR 1956, 439
  • MDR 1956, 440
  • DÖV 1956, 312
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 05.05.1955 - V C 191.54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 29.02.1956 - V C 169.54
    Es steht dem nichts entgegen, daß der Grundstückseigentümer erst die eine und dann die andere Wohnung für sich in Anspruch nimmt, sofern die zweite Wohnung, die während der Dauer seines Eigentums frei wird, seinen Wohnbedürfnissen noch besser entspricht als die erste Wohnung, die er nach dem 30. Juni 1953 bei ihrem Freiwerden mit Erfolg für sich beansprucht hat, und sofern er auch die zweite Wohnung auslastet oder die erste Wohnung aufgibt; vgl. hierzu das Urteil des erkennenden Senats vom 5. Mai 1955 - BVerwGE 2, 80 -.
  • BGH, 18.11.1958 - VIII ZR 131/57

    Verweisung an Verwaltungsgericht

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  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.04.2020 - 5 N 59.16

    Anspruch auf Ausstellung eines Zweitpasses

    Die dabei von dem Verwaltungsgericht gefundene enge Auslegung des Begriffs des berechtigten Interesses ist methodisch nicht zu beanstanden, zumal dieses Ergebnis dem Grundsatz entspricht, dass eine Ausnahmevorschrift im Allgemeinen eng auszulegen ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 29. Februar 1956 - BVerwG V C 169.54 -, juris Rn. 17; KG, Beschluss vom 26. November 2012 - 5 W 120/12 -, juris Rn. 27).
  • BVerwG, 07.03.1960 - VIII B 20.60

    Eigentümerprivileg nach § 17 Abs. 1 Wohnraumbewirtschaftungsgesetz (WBewG) im

    Es wirkt sich solange nicht aus, als mehrere Miteigentümer oder diesen gleichgestellte andere Mitberechtigte über die Verteilung von Wohnraum innerhalb eines ihnen gehörenden Hauses streiten - Hinweis auf BVerwGE 3, 186 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54].

    Es ist insoweit auf die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts vom 29. Februar 1956 und vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 3, 186 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54] und BVerwGE 5, 179) zu verweisen.

  • VG Göttingen, 22.08.2018 - 1 A 340/17

    Asylantrag; Asylgesuch; Beschäftigungserlaubnis; Beschäftigungsverbot; sicherer

    § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG stellt sich in diesem Gefüge als eine Ausnahmevorschrift dar; sie ist damit eng auszulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.02.1956 - V C 169.54 -, juris Rn. 17 a. E.).
  • VG Köln, 28.10.2022 - 12 L 1172/22
    § 60a Abs. 6 Satz 1 Nr. 3 AufenthG stellt sich in diesem Gefüge als eine Ausnahmevorschrift dar; sie ist damit eng auszulegen (vgl. BVerwG, Urt. v. 29.02.1956 - V C 169.54 -, juris Rn. 17 a. E.).
  • BVerwG, 28.01.1959 - V C 351.57

    Rechtsmittel

    Diese Auffassung hat das Gericht bereits in dem grundsätzlichen Urteil vom 8. Juli 1957 (BVerwGE 5, 179) ausgesprochen; sein erster Leitsatz lautet dahin: "Damit das Eigentümerprivileg zum Zuge kommt, muß entweder der verfügungsberechtigte Grundstückseigentümer selbst oder zu dessen Gunsten ein sonst Verfügungsberechtigter eine Benutzungsgenehmigung beantragen." Dieser Auffassung steht des grundsätzliche Urteil des Gerichts vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) nicht entgegen.
  • BVerwG, 11.03.1957 - I B 154.56

    Verstoß gegen die Verpflichtung zur Versicherung aller Schäden gemäß der

    Eine richterliche Rechtsergänzung entsprechend den Gedankengängen des Klägers würde geltendes Recht ändern und einen unzulässigen Eingriff in die ausschließlich dem Gesetzgeber zustehende Befugnis darstellen (Urteil des Zweiten Senats des Bundesverwaltungsgerichts vom 6. Januar 1956 - BVerwG II C 245.55 - [MDR 1956 S. 439].
  • BVerwG, 25.04.1956 - V C 171.55

    Erteilung der Benutzergenehmigung an den erfolglos vorgeschlagenen Bewerber nach

    Wie bereits im Urteil vom 29. Februar 1956 (DÖV 1956 S. 312 = ZMR 1956 S. 205 [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54]) geschehen, hat das Gericht sich dieser Rechtsprechung angeschlossen.
  • BVerwG, 29.01.1960 - VIII CB 11.60

    Verfahrensmangel durch Mitwirkung zweier Beamter im Ruhestand an der Entscheidung

    Es mag hier vielmehr auf die Entscheidung vom 29. Februar 1956 (BVerwGE 3, 186) verwiesen werden, wo das Bundesverwaltungsgericht die Grundsätze entwickelt hat, die bei der Erteilung und der Versagung einer Benutzungsgenehmigung zu beachten sind.
  • BGH, 25.03.1959 - IV ZR 200/58

    Rechtsmittel

    Die Wandlungen des sozialen und wirtschaftlichen Gefüges und die Vielzahl der zu beachtenden Gesichtspunkte zwingen daher in zahlreichen Gesetzen zur Verwendung unbestimmter Begriffe (vgl. hierzu die Entscheidungen des Bundesverwaltungsgerichts BVerwGE 2, 324, 328 [BVerwG 17.11.1955 - I C 44/53]; 3, 187, 192) [BVerwG 29.02.1956 - V C 169/54].
  • BVerwG, 08.01.1958 - V C 115.55

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 09.06.1959 - V B 15.59

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 22.11.1956 - V C 120.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 31.10.1956 - V B 84.56

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 11.03.1959 - V B 291.58

    Rechtsmittel

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